Wenn man bedenkt, dass bei einem elektrischen Betriebsmittel ein Bruch des Schutzleiters unbemerkt bleibt, und bei einem Körperschluss die Netzspannung am
Gehäuse anliegt, so war hier dringend eine Erweiterung der Sicherheitsbestimmungen notwendig.
Oder wenn z. B. der Schutzleiterwiderstand zu groß ist (Übergangswiderstände aus verschiedenen Ursachen), und dadurch das Überstromschutzorgan im Fehlerfall nicht schnell genug
auslöst (0.2s bei 5 * IN), kann auch dies zu einem einen Sach- , Brand- und/oder Personenschaden führen.
Oder führt beispielsweise eine schlechte Isolation eines elektr. Betriebsmittels zu einem Schluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter, so wird kein RCD
(Fehlerstromschutzschalter) ansprechen. Das Überstromschutzorgan wird erst beim Erreichen bzw. überschreiten des Nennstroms auslösen. Und das - wie aus den Auslösekennlinien ersichtlich -
erheblich zeitverzögert. Dies entspricht bei den am häufigsten anzutreffenden Nennstrom von 16A einer Verlustleistung von über 3000 Watt. Bei vielen Bränden stellte sich dieser Fehler als
Ursache heraus.
Zu viele Brände, Unfälle, Verletzte und Tote die durch diese Fehler passierten, sorgten endlich dafür, dass 1995 in Zusammenarbeit des/der
eine Erweiterung der Sicherheitsbestimmungen, die DIN VDE 0702 entstand.
Diese DIN VDE 0701, DIN VDE 0702 sieht wiederholte sicherheitstechnische Prüfungen zum Schutz gegen Direktes und Indirektes
Berühren für elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel vor. Bei ortsfesten Anlagen gilt die ständige Überwachung (Wartung, messtechnische Maßnahmen im Rahmen
des Betreibers) als Ersatz für die geforderten Wiederholungsprüfungen. Die Notwendigkeit und Häufigkeit ergibt sich durch die Verpflichtung aus der UVV/BGV A3 (ehemals VBG4) für
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.